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Teleobjektiv

Teleobjektiv für Tierbeobachtungen: Auswahl und Kriterien

Redaktion Teleobjektiv · Stand

Teleobjektive für Tierbeobachtungen

Diese Liste führt Teleobjektive mit langer Brennweite, mit denen Sie Wildtiere aus großem Abstand fotografieren können. Die Auswahl richtet sich nach den Herstellerangaben im Produkttitel. Aufgenommen werden Telezooms mit großer Endbrennweite, typischerweise aus den Gattungen 150-600 mm und 200-600 mm, für gängige Bajonette. Kameras, Ferngläser, Spektive, Handy-Aufsätze und Objektive mit kurzer Brennweite sind ausgeschlossen. Die Liste beruht nicht auf eigener Prüfung.

Worauf Sie bei dieser Gattung achten

Brennweite und Bildwinkel

Scheue Tiere halten Abstand. Für Vögel und kleinere Säugetiere sind Brennweiten zwischen 200 und 600 mm üblich. An einer APS-C-Kamera wird der Bildwinkel enger: 600 mm entsprechen dort etwa 900 mm Kleinbild. Die Brennweite des Objektivs selbst bleibt dabei gleich.

Lichtstärke

Super-Telezooms dieser Gattung sind meist eher lichtschwach. In der Dämmerung, wenn viele Tiere aktiv sind, brauchen Sie deshalb oft höhere ISO-Werte. Lichtstarke Festbrennweiten mit langer Brennweite sind deutlich größer und gehören meist zur Oberklasse. Ein Telekonverter verlängert die Brennweite. Er kostet aber eine Blendenstufe (1,4×) oder zwei Blendenstufen (2×).

Bildstabilisierung und Verschlusszeit

Ein optischer Stabilisator im Objektiv, je nach Hersteller etwa IS, VR, OSS oder VC genannt, oder ein Sensor-Stabilisator in der Kamera hilft gegen Verwackeln aus der Hand. Gegen Bewegungsunschärfe des Tieres hilft er nicht. Dafür brauchen Sie eine kurze Verschlusszeit. Ohne Stabilisator gilt als Faustregel höchstens 1/(äquivalente Brennweite), bei 600 mm Kleinbild also 1/600 s oder kürzer.

Gewicht und Bajonett

Lange Telezooms sind schwer. Bei langem Ansitz entlasten ein Einbeinstativ oder ein Stativ mit Gimbal-Kopf. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Objektiv für Ihr Bajonett angeboten wird oder ob der Hersteller einen Adapter dafür freigibt.

Halten Sie dabei Abstand: In Deutschland ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Streng geschützte Arten und alle europäischen Vogelarten dürfen während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 2), und Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten, also auch Nester, dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 3). Errichten Sie Ansitze und Tarnzelte nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers und beachten Sie in Schutzgebieten die dort geltenden Wege- und Betretungsregeln.

Kurz gesagt

  • Für Tierbeobachtungen sind Brennweiten von 200 bis 600 mm üblich, an APS-C mit entsprechend engerem Bildwinkel.
  • Der Stabilisator verhindert Verwackeln, eine kurze Verschlusszeit friert die Bewegung des Tieres ein.
  • Bajonett und Gewicht vor dem Kauf anhand der Herstellerangaben prüfen.

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